Startseite

Kinderuntersuchungen und Jugendschutzuntersuchungen

In meiner Praxis führe ich die Kinderuntersuchungen U2 bis U9 durch, die vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen empfohlen werden. Lediglich die U1 wird unmittelbar nach der Geburt vom entbindenden Arzt bzw. der Hebamme vorgenommen. Mit diesen standardisierten Untersuchungen wird sichergestellt, dass die wichtigsten Entwicklungsschritte eines Kindes zu den entsprechenden Zeitpunkten während der ersten Lebensjahre überwacht werden. Erkrankungen oder Fehlentwicklungen können auf diese Weise rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Nicht nur körperliche Auffälligkeiten werden dabei berücksichtigt sondern auch Entwicklungs- und Verhaltensstörungen.

Im wesentlichen wird bei jeder Kinderuntersuchung auf die folgenden Dinge geachtet:

  • Körpermaße
  • Reifezeichen
  • Beschaffenheit der Haut
  • Brustorgane
  • Bauchorgane
  • Geschlechtsorgane
  • Knochenbau und Gelenke
  • Sinnesorgane
  • Motorik und Nervensystem

U2 - Neugeborenen-Basisuntersuchung, 3. bis 10. Lebenstag

Am wichtigsten ist es zu diesem Zeitpunkt, auf gelegentliche Atemaussetzer ode das Auftreten von Krämpfen beim Baby zu achten. Auch müssen möglichst früh eventuelle Schwierigkeiten beim Trinken bzw. Schluckstörungen erkannt werden. Durch eine Blutuntersuchung kann man bestimmte, eventuell vorhandene Stoffwechselerkrankungen diagnostizieren, die somit rechtzeitig behandelt werden können.

U3, 4. bis 6. Lebenswoche

Bei der U3 erfolgt eine Untersuchung der Hüftgelenke des Säuglings mittels Ultraschall. Dieses sog. "hüftsonographische Screening" lässt angeborene Fehlstellungen der Hüften rechtzeitig erkennen. In einem solchen Fall kann man mit einer bezielten Behandlung eventuellen später auftretenden Schäden zuvorkommen. Von Interesse ist außerdem, ob den Eltern eventuell ein ungewöhliches Schreien des Babys auffällt oder ob ungewöhnlicher Stuhlgang auf Probleme des Stoffwechsels und der Verdauung hinweist.

U4, 3. bis 4. Lebensmonat

Jetzt sollten Kinder auf gezielte Ansprache zurücklächeln; sie sollten in der Lage sein, ihr Köpfchen einer Schallquelle zuzuwenden und ihre Hände in der Mitte des Körpers zusammenführen können.

U5, 6. bis 7. Lebensmonat

Zu diesem Zeitpunkt muss sich die Fähigkeit, auf Geräusche oder die Ansprache durch die Eltern zu reagieren, weiterentwickelt haben. Das Kind beginnt üblicherweise, sich für Spielsachen zu interessieren und auch stimmhaft zu lachen. Die Motorik sollte soweit ausgeprägt sein, dass ein Drehen vom Rücken auf den Bauch möglich ist. Im Rahmen der U5 erhalten die Eltern auch Tipps für die Zahnpflege ihres Kindes.

U6, 10. bis 12. Lebensmonat

Bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres sind bei einem gesunden Kind viele Fähigkeiten schon sehr differenziert. Die Umwelt wird präziser wahrgenommen, z.B. reagieren Kinder auch auf leise Geräusche. Hinsichtlich des Sprachvermögens sollte die Aussprache von zweisilbigen Worten wie "Mama" möglich sein.

U7, 21. bis 24. Lebensmonat

Bei der U7 sind normal entwickelte Kinder in der Lage, sich durch einfache Zweiwortsätze mitzuteilen. Sie sprechen dabei von sich in der 3. Person. Man untersucht auch das Sprachverständnis der Kinder, also ob sie die Namen von Gegenständen oder ihren Körperteilen kennen und zeigen können. Im Alter von gut einem Jahr sollte ein Kind erstmals einige freie Schritte gehen und auch mit Festhalten Treppensteigen können.

U8, 43. bis 48. Lebensmonat

Mit 3 1/2 Jahren sollte ein Kind verständlich und weitgehend flüssig sprechen können. Es spricht von sich selber in der Ich-Form. Zu diesem Zeitpunkt wird man auch verstärkt auf besondere Verhaltensauffälligkeiten achten, wie z.B. Einnässen, nächtliche Durchschlafstörungen, Störungen des sozialen Kontaktes, unkonzentriertes Spielen.

U9, 60. bis 64. Lebensmonat

Auch bei der letzten Kinderuntersuchung U9 stehen neben dem allgemeinen Gesundheitszustand wieder das Sprachvermögen und die motorischen Fähigkeiten des Kindes im Vordergrund. Mit 5 Jahren ist zu erwarten, dass das Kind für die Untersuchung selber ein gewisses Verständnis zeigt und aktiv dabei mitmacht.

J1 - Jugendgesundheitsuntersuchung im Alter von 12-14 Jahren

Für Jugendliche ist ein gründlicher Ganzkörper-Check vorgesehen, bei dem Größe, Gewicht, Blutdruck und ggf. auch die Blutwerte kontrolliert werden. Auch ein Hör- und Sehtest zählen dazu. Außerdem wird der aktuelle Impfstatus festgestellt und gegebenenfalls werden noch fehlende Impfungen nachgeholt. Die J1 ist auch ein passender Anlass für die Jugendlichen, um Fragen zu stellen, die sie beschäftigen, z.B. zum Thema Sexualität oder Drogen.

Jugendschutzuntersuchung bei Antritt einer Lehre

Vor Beginn einer Lehre muss man sich vergewissern, dass keine gesundheitlichen Bedenken dagegen sprechen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Jugendschutzuntersuchung für Jugendliche unter 18 Jahren biete ich ebenfalls in meiner Praxis an.



Seite kinder-jugendliche drucken

 
© 2004-2012 Barbara Holderbaum - Impressum - URL: http://www.praxis-holderbaum.de/kinder-jugendliche.php
Check XHTML, CSS - Realisation: webizin.de